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Geistiges Eigentum ArtikelImmaterielle Monopolrechte oder Geistiges Eigentum beziehen sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte auf immaterielle Güter. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt. Solche Rechte entstanden größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundert.
Von Kritikern wird der aus dem US-amerikanischen übersetzte Begriff Geistiges Eigentum (engl.: Intellectual Property), der von der WIPO geprägt wurde, als irreführende Propaganda angesehen, weshalb von ihnen der Begriff immaterielle Monopolrechte benutzt wird. In der juristischen Lehre wird von Immaterialgüterrecht gesprochen. Üblich ist auch der Terminus Exklusionsrechte (übertragen von engl. exclusivity rights).
Folgende sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte werden unter geistigem Eigentum vereinigt:
- Urheberrecht, das dem Inhaber u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, staatlich verliehene Monopolrechte, die dem Erfinder oder in anderen Rechtsordnungen dem ersten Anmelder ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Marken (Handelsmarken, -namen oder Phrasen), die zur eindeutigen Identifikation von Produkten und Dienstleistungen durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschütztes Design (in Deutschland: Geschmacksmuster)
- Geschäftsgeheimnisse , bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte, die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, werden in der Regel lizenziert, ab und zu auch auf andere Weise weitergegeben, was den Vorgängen Verkauf, Vermietung oder in manchen Ländern sogar Erbe nahe kommt. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.
Einfache Verdeutlichung des Unterschieds |
- Wenn jemand etwas Materielles stiehlt, hat es der vorherige Besitzer nicht mehr.
- Wenn man etwas kopiert, hat es der andere, der es vorher hatte, halt nicht mehr allein.
- Hat man etwas Materielles verloren, ist es weg.
- Hat man was Immaterielles verloren, kann es sein, dass man es wiederbekommen kann, wenn es noch jemand hat.
- Geistige Werke gehen nach einer bestimmten Zeit in das "Eigentum" der Allgemeinheit über, genauer: sie werden gemeinfrei. Patente laufen nach maximal 20 Jahren aus. Materielle Besitztümer werden dagegen nicht nach Ablauf einer Frist Allgemeingut (abgesehen von Erbschaftssteuer).
- Technische Schutzrechte und Marken gelten nicht global, sondern ca. dort, wo der Anmelder Schutz haben will und entsprechend Gebühren dafür zahlt.
Die Schutzrechte des geistigen Eigentums knüpfen an eine individuelle Leistung an, die mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht belohnt werden soll. Der Originalitätswert dieser Leistung vermindert sich aber mit der Zeit, z.B. bei Patenten durch technischen Fortschritt. Der Patentinhaber hat es in der Hand, sein Patent, wenn es technisch überholt ist, auch vor Ablauf von 20 Jahren erlöschen zu lassen, statt bis zu dem Ende Gebühren zu zahlen.
Die territoriale Begrenzung insbesondere von Patenten ist damit begründet, dass der Anmelder sich rechtzeitig - maximal ein Jahr nach der ersten Anmeldung - überlegen soll, in welchen Ländern er seine Erfindung vermarkten will. In den anderen Ländern soll seine Erfindung - die in jedem Fall veröffentlicht wird - der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Nachträgliche Schutzausdehnungen sind in dem Interesse der Rechtssicherheit für die Öffentlichkeit nicht möglich.
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Einfache Verdeutlichung der Gemeinsamkeiten |
- Was jederzeit frei verfügbar ist, unterliegt keinem Eigentum: Atemluft, grundsätzlich. Ebenso allgemeines Fachwissen, allgemeine Erkenntnisse.
- Was jemand durch besonderen Aufwand verfügbar macht, kann privatem Eigentum unterliegen: Atemluft in Druckbehältern, die Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Ebenso spezielles technisches Know-how, auf das zuvor noch niemand gekommen ist, dessen Nutzung Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird.
- Was zwar dem Privateigentum unterliegt, kann dennoch Beschränkungen unterliegen: "Notwegerecht" bei Grundstücken, wenn ein Nachbar sein Eigentum ca. über das eines anderen erreichen kann; Zwangslizenzen und Benutzungsanordnungen, wenn ein patentgeschütztes Know-how in dem Interesse der Allgemeinheit genutzt werden muss (zum Beispiel bestimmte Medikamente).
- Materielles wie geistiges Eigentum geben kein unbeschränktes Nutzungsrecht, sondern vor allem das Recht, andere von unberechtigter Nutzung auszuschließen: Mein Auto darf ohne meine Erlaubnis niemand außer mir benutzen -- aber ich darf trotzdem keine gesperrte Straße befahren. Ich muss die allgemeinen Gesetze beachten. Meine patentierte gentechnische Methode darf ohne meine Erlaubnis niemand außer mir benutzen -- aber ich darf trotzdem nicht gegen Gentechnik- und Embryonenschutzgesetz verstoßen. Ich muss die allgemeinen Gesetze beachten.
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Reflexion des Begriffs: Geistiges Eigentum | |
Die Grundlage jeder rationalen Diskussion sind klare Begriffsdefinitionen. Der Begriff des geistigen "Eigentums" hat sehr wenig mit dem klassischen Eigentumsbegriff zu tun.
Eigentum in dem klassischen Sinn bedeutet Verfügungsgewalt über einen konkreten Gegenstand. Ein Haus oder ein Auto besitzen heißt nicht, dass man jedem anderen Menschen den Besitz eines identischen Hauses oder Autos verwehren kann (selbst wenn der Plan gestohlen wurde oder das Haus nachgebaut wurde, kann man höchstens Schadenersatz verlangen, aber nicht, dass der andere sein Haus einreißt). Klassisches Eigentum ist also keine besonders große Einschränkung der Freiheit von anderen Menschen, ist in gewissen Grenzen in allen menschlichen Kulturen der Geschichte anerkannt gewesen und lässt sich auch relativ einfach durchsetzen. Immaterialgüter werden dagegen nicht-rivialisierend konsumiert.
Dagegen ist z.B. ein Patent ein staatlich gewährtes Monopol, z.B. auf eine Idee oder ein Verfahren. Wenn jemand z.B. eine Idee oder ein Verfahren besitzt, darf jemand, der unabhängig auf die gleiche Idee kommt oder dasselbe Verfahren ausarbeitet, dieses nicht kommerziell benutzen.
Begriffe wie "geistiges Eigentum" oder "Piraterie" werden häufig in dem politischen Bereich nicht gemäß der juristischen Verwendung gebraucht. Mitunter diffundieren solche rechtsfremden Begriffe aber auch in die Gesetzgebung.
Der zweite Grund, warum der Begriff kritisch gesehen werden kann ist, dass er suggeriert, dass es sich um "eine Sache" handelt, die man wie jede andere Sache auch besitzen kann; dabei handelt es sich aber eben nicht um eine Sache, sondern um Monopolrechte.
Im Bereich des Urheberrechts wird von Medienkonzernen gerne von "Piraterie"
statt von "Urheberrechtsverletzung" gesprochen, obwohl echte Piraterie ein Gewaltdelikt ist, Urheberrechtsverletzung dagegen in den allermeisten Fällen keine Gewaltdelikte beinhaltet.
Rechtsgelehrte sprechen, wenn sie diese Art Rechte global ansprechen, von Immaterialgüterrecht.
Im Englischen spricht man von Intellectual Property Rights oder
ironischerweise von Intellectual Appropriation Rights (appropriation heißt Aneignung), wobei sich Appropriation auf die Copyright-Laufzeit beziehen kann, die jeweils stets dann verlängert wird, wenn z.B. Mickey Mouse droht, nicht ca. kulturell, sondern auch rechtlich zu dem Allgemeingut zu werden.
Da diese Rechte aber sehr unterschiedlich sind, ist es, wann stets möglich, am besten über die konkreten Rechte, z.B. Patente, Urheberrecht, Markenrecht, geografische Kennzeichnungen, Gebrauchsmuster, Schutz von Pflanzenzüchtungen usw. zu sprechen.
In den Vereinigte Staaten Amerika gibt es in dem Bereich von Software sogar einen Konflikt zwischen
Copyright und dem Software-Patent, z.B. kann ein unabhängig entwickeltes und damit voll dem Copyright des Autors unterstehendes Programm Patente eines Wettbewerbers verletzen, was es illegal und damit wertlos machen kann. In Europa konnten Software-Patente bisher größtenteils durch diverse öffentlichkeitswirksame Aktionen von Freiwilligengruppen verhindert werden, die Lobby der großen und sehr großen Computerfirmen drängt aber zusätzlich das Europaparlament, solche Patente zu erlauben.
Siehe auch: TRIPS, Eigentum, Allmende, Open Content, Freie Software, Patent
Buch-Tipp: Freie Kultur. Wesen und Zukunft der Kreativität Das Neue entsteht häufig als Kombination aus Bekanntem. . . . und darum kann ein übertriebenes Copyright wie eine Zensur und Kreativitätsblockade wirken. Der Vordenker und Kritiker der neuen DRM Ökonomie in den Vereinigte Staaten Amerika zeigt in diesem Werk -das in seiner Lesbarkeit übrigens allen Juristen als Vorbild dienen möge-, dass die größten Profiteure und... |
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Kritiker von ausufernden Rechten:
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